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Hieromönch Johannes (Kurmojarow)

Politischer Gefangener und Priester wegen Friedensstiftung verfolgt

Im Sommer 2020 suspendierte der Metropolit Kurmojarow nach seiner Kritik an der Hauptkirche der russischen Streitkräfte für zwei Monate vom Dienst „wegen Unvereinbarkeit mit dem Status eines Klerikers der Russischen Orthodoxen Kirche“. Zudem verlor der Priester seine Stelle als Dozent am Lehrstuhl für Kirchliche Theologie am Seminar in Nowosibirsk.

Am 1. April 2022 wurde Vater Johannes durch Beschluss der Diözese Nowosibirsk und per Dekret von Patriarch Kirill wegen seiner öffentlichen Haltung gegen den Krieg mit der Ukraine laisiert (des Amtes enthoben). Derzeit gehört Vater Johannes als Kleriker der Russischen Orthodoxen Kirche im Ausland (ROKA) unter dem Omoforion von Metropolit Agathangel an. Die Residenz des Kirchenoberhaupts befindet sich in Odessa.

Am 7. Juni 2022 führten Sicherheitskräfte bei Ioann Kurmojarow (Mönchsname Vater Johannes) eine Hausdurchsuchung durch und beschlagnahmten technische Geräte, zwei Ikonen, ein Holzkreuz und ein Untergewand (Podrjasnik). Er wurde festgenommen und nach Art. 207.3 Abs. 2 Buchst. „d“ des Strafgesetzbuches der Russischen Föderation angeklagt. Laut Ermittlungsbeschluss war der Grund für die Einleitung des Verfahrens die Veröffentlichung von vier Videos durch Kurmojarow im sozialen Netzwerk „VKontakte“. Darin äußerte sich Vater Johannes unter anderem zum Krieg gegen die Ukraine. Linguistische Gutachter kamen zu dem Schluss, dass Kurmojarow „wissentlich falsche Informationen über die Streitkräfte der Russischen Föderation verbreitet habe“.

In seinen Videos zum Krieg in der Ukraine kritisierte der Geistliche die russische Aggression aus der Sicht der christlichen Lehre. Besondere Aufmerksamkeit erlangte eine Passage, in der Vater Johannes über das künftige Schicksal der Aggressoren reflektiert: „Im Paradies heißt es: ‚Selig sind die Friedensstifter‘ — Friedensstifter, verstehen Sie, wo das Problem liegt? Und diejenigen, die die Aggression entfesselt haben, werden nicht im Paradies sein“, sagt der Priester in dem Video.

Am 8. Juni 2022 ordnete Tatjana Alchasowa, Richterin am Kalininski-Bezirksgericht in Sankt Petersburg, die Untersuchungshaft für Vater Johannes an. Die Sitzung fand ohne Kurmojarows Verteidiger, den Rechtsanwalt Leonid Krikun, statt, obwohl dieser die Ermittlungsbehörden noch am selben Morgen über seinen Eintritt in das Verfahren informiert hatte. Der Ermittler wiederum hatte dem Anwalt zugesichert, dass die Verhandlung erst am 9. Juni stattfinden würde.

Kurmojarow merkte an, er „mag manchen in seinen Äußerungen scharf erschienen sein“, diese seien jedoch „lediglich wertend und auf das Evangelium gestützt“ gewesen. Er betonte, ein „christlicher Pazifist“ zu sein und dass „das wichtigste Gebot ‚Du sollst nicht töten‘ lautet; es darf keinen Krieg geben“. Der Geistliche versicherte dem Gericht, dass er keine Gefahr für die Gesellschaft darstelle und nicht die Absicht habe, unterzutauchen. Das Gericht gab dem Antrag der Ermittler jedoch statt und schickte Kurmojarow bis zum 6. August 2022 in Untersuchungshaft. In der Untersuchungshaftanstalt (SIZO) wurde Vater Johannes von Mitarbeitern des Ermittlungskomitees und des FSB unter Druck gesetzt, um ihn zu einer Selbstdemütigung und Falschaussage gegen sich selbst zu zwingen.

Das unabhängige Menschenrechtsjekt „Unterstützung politischer Gefangener. Memorial“, das die Arbeit des spezifischen Programms des vom Staat liquidierten Menschenrechtszentrums „Memorial“ fortführt, stellt fest, dass das Strafverfahren gegen Ioann Kurmojarow (Vater Johannes) gemäß den internationalen Richtlinien zur Definition des Begriffs „politischer Gefangener“ politisch motiviert ist. Es zielt darauf ab, seine öffentliche Tätigkeit unfreiwillig zu beenden oder zu verändern, und erfolgt ausschließlich aufgrund seiner gewaltfreien Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte und seiner Überzeugungen im Zusammenhang mit der gewaltfreien Ausübung der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Während seines Aufenthalts in der Untersuchungshaft wurde der Priester weiterhin von kirchlichen Medien unter Druck gesetzt; auf orthodoxen Fernsehkanälen wurden Beiträge ausgestrahlt, die die Ehre und Würde des Priesters diffamierten.

Am 31.08.2023 wurde Vater Johannes vom Kalininski-Bezirksgericht der Stadt Sankt Petersburg zu drei Jahren Haft in einer Strafkolonie des allgemeinen Regimes nach Art. 207.3 Abs. 2 StGB der RF verurteilt. Mit seiner Entscheidung verbot das Gericht Vater Johannes zudem jegliche öffentliche Tätigkeit im Internet für die Dauer von zwei Jahren. Das Gericht entschied, die in der Untersuchungshaft verbrachte Zeit im Verhältnis 1 Tag SIZO als 1,5 Tage Kolonie anzurechnen. Am 01.08.2024 wurde Vater Johannes aus der Strafkolonie IK-5 „Metallstroy“ entlassen.

Derzeit steht der Priester weiterhin unter dem Verbot öffentlicher Aktivitäten und unterliegt der administrativen Aufsicht. Er ist von der Möglichkeit ausgeschlossen, offen zu predigen, theologische Disziplinen zu lehren (d. h. in seinem Beruf zu arbeiten) und Publikationen zu veröffentlichen. Aufgrund Vorstrafen bleibt ihm nur die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt mit schwerer körperlicher Arbeit zu verdienen, was ihm aufgrund seines Alters und seines Gesundheitszustands jedoch unmöglich ist. Zudem ist es Vater Johannes verwehrt, in der Russischen Föderation als orthodoxer Geistlicher zu dienen, da in der Strafakte behauptet wird, er könne als Geistlicher der ROKA eine destruktive, extremistische Tätigkeit ausüben sowie Feindseligkeiten und interreligiöse Zwietracht auf dem Territorium der Russischen Föderation säen.

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